Jeder Gastronom, der heute in Deutschland Bio- oder Öko-Lebensmittel anbietet und diese auf seiner Speisekarte oder seiner Werbung dementsprechend kennzeichnet, muss am Kontrollverfahren nach der EG-Öko-Verordnung teilnehmen.
Gäste und Kunden sollen sich darauf verlassen können, dass Lebensmittel, mit dem Wort "Bio" oder "ökologisch" beworben, auch tatsächlich biologisch oder ökologisch hergestellt werden.
Die Website der Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau Berlin-Brandenburg e. V. mit der der DEHOGA Berlin seit 2010 kooperiert, und die Broschüre "BIO mit Brief und Siegel" gibt Antworten auf diese Fragen.
Das "Team für Bio" der FÖL beantwortet Ihre Fragen auch gerne direkt.
Quelle: DEHOGA Bundesverband, FÖL