Soweit keine Pflichtversicherung besteht, sollte man sich daran orientieren, ob ein Schadensfall existenzbedrohend sein könnte. Die Krankenversicherung ist nicht für den Schnupfen da, sondern für schwere Krankheiten, die leicht über 100.000 € Behandlungs-/ Rehabilitationskosten nach sich ziehen können.
Die Haftpflichtversicherung deckt auch den Fall ab, wenn ein Gast auf der berühmten Bana-nenschale ausrutscht, querschnittgelähmt und der Gastwirt zahlungsverpflichtet ist. Wer Inventar im Neuwert von 50.000 € hat, der ist im Fall eines Brandes oder Wasserscha-dens ohne Sachversicherung schlecht beraten.
Diese Pflichtversicherung deckt das Risiko von Unfällen am Arbeitsplatz ab, auf Wegen von und zur Arbeit sowie von Berufskrankheiten. Sie ist für Mitarbeiter gesetzlich vorgeschrieben. Für Unternehmer im Gastgewerbe und ohne Lohn mithelfende Ehepartner ist sie freiwillig möglich. Sie wird vom DEHOGA dringend empfohlen, da sie bei schweren Betriebsunfällen eine hervorragende Behandlung, Rehabilitation und Wiedereingliederung ins Berufsleben ermöglicht.
Sie deckt Schäden, die versicherte Personen außerhalb des Berufsrisikos, also privat er-leiden. Die Frage ist: Wie groß ist das Risiko eines Unfalls außerhalb des Betriebes? Sind die Hobbys alle abgedeckt?
Sie ist eine Pflichtversicherung. Wer sich nicht versichert, kann sogar mit Bußgeldern bestraft werden. Zur Abdeckung des großen Risikos schwerer Krankheiten und Unfälle ist sie auch unverzichtbar. Wer gesetzlich versichert ist, kann in der Gesetzlichen (GKV) bleiben. Ansonsten müssen sich Unternehmer privat versichern (PKV).
Erstere sichert Hinterbliebene im Todesfall und auch das "Über"leben nach Auszahlung der Versicherungssumme. Sie ist im Grunde eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. der Ersatz dafür - ob als reine Lebensversicherung oder als Lebensversicherung im Verbund mit einem Anlage- und Rentenfond (oft bessere Rendite, selten aber viel Sicherheit). Allerdings: Die heute abgeschlossene Versicherungssumme kann auf Grund von Inflation bei Versicherungsende nicht mehr allzu viel wert sein. Die Altersversorgung sollte nicht vernachlässigt werden, wenn man später nicht als Sozialfall enden will. Ein Unternehmer sollte eigentlich rund 700 € monatlich in seine Altersversorgung investieren, um eine angemessene Rente zu erzielen.
Verliert der Unternehmer seinen Betrieb, fällt er unter Umständen in ein "soziales Loch". Sofern er keine Rücklagen hat, bleibt oft nur Hartz IV. Seit einiger Zeit gibt es nun jedoch auch eine freiwillige Arbeitslosenversicherung. Der Zeitraum, während dessen sich ein Selbständiger für den Beitritt in die Arbeitslosenversicherung entscheiden kann, beträgt drei Monate ab Beginn der Selbständigkeit. Weiterhin gilt als Vorbedingung, dass er in den 24 Monaten vor der Selbständigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gewesen sein muss.
Sie deckt die Risiken ab, die durch schuldhaftes oder fahrlässiges Verhalten eines Gastronomen oder seiner Mitarbeiter gegenüber Gästen entstehen. Insbesondere sind dies: Gewährleistungspflichtschäden aus der allgemeinen Betriebshaftpflicht für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden; Produkthaftpflicht; Haftung für bewachte Garderobe; die gesetzliche Haftung für Gäste Pkw; die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung sollte von jedem verantwortungsbewussten Gastronomen abgeschlossen werden. Erstens zu seinem eigenen Schutz und zweitens aus Verantwortungsbewusstsein den Gästen gegenüber.
Diese Sachversicherung deckt Schäden ab, die durch Einwirkung von Feuer, Einbruchsdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm entstehen. Während die Feuerversicherung innerhalb der Betriebsversicherung unbedingt zu empfehlen ist, bleibt es dem Unternehmer überlassen darüber zu entscheiden, inwieweit eine Leitungswasser, Einbruchdiebstahl- und/oder Sturmversicherung für das jeweilige Haus tatsächlich in Betracht kommt.
Diese Versicherung deckt das Risiko ab, das dadurch entsteht, wenn ein Betrieb durch äußere Umstände in seiner Funktionsfähigkeit nicht mehr aufrecht gehalten werden kann, z. B. wenn durch ein Feuer Renovierungsarbeiten notwendig sind, die das Bewirten von Gästen nicht mehr zulassen. Je nach Personalstärke und Höhe der laufenden Kosten ist diese Versicherung durchaus zu empfehlen; je größer der Betrieb, umso wichtiger ist diese Versicherung. Im Falle eines Brandes fällt der Betrieb oft für mehrere Monate aus. In dieser Zeit müssen Miete, Nebenkosten, Versicherungen und auch die Löhne weiterbezahlt werden. Hinzu kommen der Ausfall des Gewinns, die Kosten für die Zwischenlagerung des Inventars und vieles mehr.
Es ist in der Regel nicht existenzgefährdend, wenn man einen Prozess verliert, aber es kann gerade bei Pachtverträgen oder Getränkebezugsvereinbarungen sehr teuer werden, wenn man gezwungen ist, mehrere Instanzen hindurch zu prozessieren.
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