Es muss ein Antrag auf eine Gaststättenerlaubnis bei der zuständigen Konzessionsbehörde gestellt werden (bei Betriebsübernahme eine vorläufige Konzession). Keine Konzession ist erforderlich, wenn kein Alkohol ausgeschenkt wird. (Auch Beherbergungsbetriebe brauchen keine Konzession, selbst wenn sie Alkohol an Hausgäste verabreichen. Dies gilt auch dann, wenn es sich um Gäste dieser Gäste handelt. Eine Erlaubnis ist aber dann für Beherbergungsbetriebe notwendig, wenn Alkohol auch an andere Gäste als Hausgäste ausgeschenkt wird, z. B. in öffentlichen, dem Hotel angeschlossenen gastronomischen Einrichtungen wie Hotel-Restaurant, -Bar, usw.)
Die Konzessionsbehörde ist das Gewerbeamt im jeweiligen Stadtbezirk. Für den Antrag benötigen Sie:
Jeder in Gaststätten Mitarbeitende, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, braucht vor erstmaliger Aufnahme der Arbeit eine Belehrung nach dem Infektions-schutzgesetz durch das Gesundheitsamt oder einen dafür zugelassenen Arzt.
Bei erstmaliger Beschäftigung im Gastgewerbe darf die Belehrung nicht älter als drei Monate sein. Das alte Gesundheitszeugnis gilt weiter. Der Arbeitgeber hat jährlich einmal neu zu be-lehren und sollte dies dokumentieren.
Im DEHOGA Shop kann der Hygieneleitfaden oder -ordner als Nachweis der Basishhygiene nach HACCP käuflich erworben werden:
Anmeldung des Betriebes bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN), Dynamostraße 7-9, 68165 Mannheim 1, (Telefon: 0621 4456-0). Unternehmer sind nicht mehr pflichtversichert, die Arbeitnehmer jedoch weiterhin.
Binnen 6 Monaten nach Betriebseröffnung muss der BGN die sicherheitstechnische Betreuung nachgewiesen werden. Unternehmer von Betrieben bis 10 Mitarbeiter können dies durch einen kostenlosen Fernlehrgang (BGN-Branchenmodell) erreichen, größere Betriebe können eine private arbeitsmedizinische Betreuung nachweisen.
Ansonsten werden die Betriebe vom kostenpflichtigen ASD*BGN betreut.
Welche Versicherungen muss ich abschließen? Z. B. Haftpflichtversicherung, Sachversicherungen, Betriebsunterbrechungsversicherungen, Rechtsschutzversicherung usw.
Der DEHOGA Berlin empfiehlt Ihnen folgende Partner des Verbandes:
MARTENS & PRAHL
Tel: 0451. 160030
E-Mail: info[at]mp-hotel.de
Web: www.mp-hotel.de
Signal Iduna Gruppe
Tel: 030. 88448679
E-Mail: gd.berlin@signal-iduna.de
Web: www.signal-iduna.de
Hier finden Sie die Empfehlungen "Welche Versicherungen für Gastronomiebetriebe" geeignet sind.
Es droht u. U. die Übernahme von Haftungsrisiken für den Vorgänger, die man soweit möglich ausschließen sollte.
Nach § 613a BGB besteht z. B. die Verpflichtung, alle Arbeitnehmer zu den bisherigen Bedingungen zu übernehmen (sogenannter Betriebsübergang).
Sicherheitshalber sollte man beim Gewerbeamt nachfragen, ob - aus hygienischen oder Sicherheitsgründen - irgendwelche Auflagen für den Betrieb bestehen.
Anmeldung bei der GEMA, wenn in der Gaststätte Musik gespielt werden soll (auch bei Rundfunk- oder Fernsehgeräten). DEHOGA-Mitglieder erhalten 20 % Rabatt. Tarife und nähere Informationen sind im Tariffinder abrufbar: www.gema.de
Seit 2013 muss jeder Betrieb Rundfunkgebühren bezahlen, auch wenn er keine Rundfunk- oder Fernsehgeräte hat. (Ein Fahrzeug ist gebührenfrei.) Weitere Informationen, Anmeldung und ein Beitragsrechner: www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen
Eine Preisliste der gängigsten Speisen und Getränke muss deutlich sichtbar außen an der Gaststätte angebracht sein.
Wer Spielautomaten betreibt, bedarf hierzu einer besonderen Genehmigung (Gewerbeamt). In Vereinsgaststätten sind Geldspielautomaten i.d.R. aus Jugendschutzgründen verboten.
Aushänge, Vordrucke, Vertragsmuster und Fachliteratur, auch online bestellbar, gibt es im DEHOGA-Shop: www.dehoga-shop.de
Ein Aushang Jugendschutzgesetz sowie der Arbeitnehmerschutzgesetze sind Pflicht. Wichtig ist der Hygieneleitfaden, der die wesentlichen Pflichten hinsichtlich der Hygiene zusammenfasst. Die für Berlin geltenden Tarifverträge und diverse Vertragsmuster (z. B. Arbeitsverträge), können sich DEHOGA Berlin-Mitglieder von unserer Website herunterladen: www.dehoga-berlin.de
Es empfiehlt sich, Pacht- oder Kaufverträge über eine Gaststätte nur unter dem Vorbehalt abzuschließen, dass die Gaststätte genehmigungsfähig ist. Manche Vermieter versuchen, dieses Risiko vertraglich auf die Mieter abzuwälzen, was sehr teuer werden kann. Der DEHOGA Berlin prüft kostenlos die Mietverträge seiner Mitglieder.
Eine Beratung vor Vertragsabschlüssen bei einer rechtskundigen Person, z. B. Hotel- und Gastronomieverband Berlin e.V. (DEHOGA Berlin), ist in der Regel unerlässlich. Die Mitgliedschaft im DEHOGA Berlin bringt Ihnen viele Vorteile, auch finanzieller Art: u. a. kostenlose Rechtsberatung, Vertretung vor dem Arbeitsgericht, preisgünstige Betriebsberatung über den DEHOGA Berlin-Partner
DIEHOGA Denkfabrik GmbH
Tel.: 030. 85731720
E-Mail: info[at]hoga-denkfabrik.de
www.hoga-denkfabrik.de
sowie regelmäßig wichtige aktuelle Informationen, z. B. zu gesetzlichen Vorschriften, aber auch Rabatte bei verschiedenen Anbietern (z. B. GEMA, GASAG, Vattenfall), branchenbezogene Vertragsmuster (z. B. Pacht- oder Arbeitsvertrag), Tarifverträge und vieles andere mehr. Den Aufnahmeantrag gibt es in der Geschäftsstelle des DEHOGA Berlin bzw. im Internet: https://www.dehoga-berlin.de/leistungen/
Existenzgründer können ab April 2016 durch einen Fachmann des Verbandes eine Betriebs-beratung (Erstberatung) kostenlos in Anspruch nehmen. Bis dahin – siehe Punkt 10: DIEHOGA Denkfarbrik GmbH.
DEHOGA Berlin Seminare führen zu einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis Existenzgründungs- und andere relevante Seminare durch; für DEHOGA Berlin-Mitglieder mit lukrativen Rabatten.
Wer investieren möchte oder einen Betrieb führt, benötigt leistungsstarke Partner. Die aktuelle Partnerliste finden Sie unter: https://www.dehoga-berlin.de/partner/
Der DEHOGA Berlin hat zahlreiche Rahmenverträge mit Anbietern von Waren und Dienstleistungen, bei denen das Mitglied Rabatte erhält. Nähere Informationen gibt es hier: Gründe für Mitgliedschaft
Geeignete Hotels oder Gaststätten findet man über Brauereien, Getränkelieferanten, Makler (Gelbe Seiten) und in der Fachpresse, z. B. der Allgemeinen Hotel- und Gaststättenzeitung unter mit wöchentlich großem bundesweiten Anzeigenteil unter www.ahgz.de sowie in den gängigen Internet-Immobilienbörsen unter www.immobilienscout24.de, www.immowelt.de.
Fachlich geeignete Arbeitskräfte finden unter www.arbeitsagentur.de; www.ahgzjobs.de; www.hotelcareer.de, www.monster.de; www.jobscout24.de.
Für die Vermittlung von ausländischen Fachkräften (z. B. Spezialitätenköchen) und die Durchführung der sogenannten Arbeitsmarktzulassung ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit zuständig: www.zav.de/arbeitsmarktzulassung
Wir bemühen uns, diese Informationen auf der Basis der aktuellen Sach- und Rechtslage zu erstellen. Für Schäden, die durch die Verwendung dieses Dokuments entstehen könnten, ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit, für die die gesetzlichen Haftungsregeln uneingeschränkt gelten. Bitte prüfen Sie regelmäßig die Aktualität der verwendeten Dokumente und beachten Sie unsere Verbandsmitteilungen.
Gerade in der Startphase ist der Beratungsbedarf von Existenzgründern und jungen Unternehmern sehr hoch. Jedoch haben Jungunternehmen oft nicht die finanziellen Möglichkeiten, einen fachkundigen Berater zu beauftragen. Hier setzt das Programm "Förderung des unternehmerischen Know-hows"an.
Um Jungunternehmen die Finanzierung eines Coachings zu ermöglichen, können Zuschüsse zu den Kosten gewährt werden. Diese stammen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union (EU). Ziel dieses Instruments ist es, die Erfolgsaussichten von Jungunternehmen nachhaltig zu erhöhen.
Das Betreiben eines gastgewerblichen Betriebes ist erlaubnispflichtig. Hier möchten wir Ihnen als Existenzgründer im Gastgewerbe einen ersten Überblick geben, an welches Amt Sie sich zunächst wenden und was Sie bei der Antragstellung an Unterlagen vorlegen müssen.
Auskünfte bietet Ihnen die IHK Berlin.
Gaststättenerlaubnis ("Konzession"):
Die Konzession erhalten Sie beim Bezirksamt, Abteilung Wirtschaft ("Gewerbeamt"), des Bezirkes, in dem sich der gastronomische Betrieb befindet. Für den Konzessionsantrag benötigen Sie u.a. folgende Unterlagen:
Bei Übernahme eines gastgewerblichen Betriebes erhält der Antragsteller meist eine vorläufige Erlaubnis für drei Monate. Sollen dagegen Räumlichkeiten genutzt werden, die bisher nicht konzessioniert waren, so wenden Sie sich bitte zunächst an das Bauamt des Bezirkes.
Die Gaststättenkonzession gilt für den bzw. die Konzessionsträger, die konzessionierten Räume und die betreffende Betriebsart. Sie ist nicht übertragbar. Wird der Betrieb von mehreren Personen betrieben, bedarf jeder einer Erlaubnis.
Beantragen Sie die Konzession bitte rechtzeitig, da neben dem Gewerbe-/ Wirtschaftsamt weitere Ämter am Erlaubnisverfahren beteiligt werden - mit diesen müssen Sie während des Erlaubnisverfahrens Besichtigungstermine vereinbaren!
Wenn Sie als Betreiber eines Gastgewerbes mit Lebensmitteln in Kontakt kommen werden, so benötigen Sie eine Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Ein entsprechendes Merkblatt erhalten Sie kostenlos bei der IHK Berlin.
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer haben die Möglichkeit, für Beratung Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen des Programms „Förderung des unternehmerischen Know-hows" des Bundes sind bis zu 2.000 € für eine in sich abgeschlossene förderfähige Beratung möglich. Die Insolvenzstatistik ist erschreckend: Im Gastgewerbe scheitert über die Hälfte aller Gründer in den ersten fünf Jahren. Aber: Nach einer Umfrage des BDU (Bundesverband Deutscher Unternehmensberater) erreichen mehr als 95 % der Firmen, die vor dem Schritt in die Selbstständigkeit eine professionelle und qualifizierte Existenzgründungsberatung in Anspruch genommen haben, ihr Ziel - und können mit weiterer Unterstützung ihre Existenz auch langfristig sichern.
Um den notwendigen Qualitätsstandard sicherzustellen, gelten für Beratungen bestimmte Mindestanforderungen; Auskünfte hierzu sowie zu den aktuellen Förderrichtlinien und zur Antragstellung finden Interessierte auf der Internet-Homepage der INTERHOGA unter www.interhoga.de/foerderung. Bei der INTERHOGA ist auch die Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes angesiedelt. Diese prüft und bewertet eingereichte Anträge und Unterlagen hinsichtlich möglicher Bundeszuschüsse im Rahmen der geltenden Förderrichtlinien.
Sie haben Fragen zum Betrieb eines gastronomischen Unternehmens, insbesondere zu den einzelnen rechtlichen Voraussetzungen, die bei der Ausgabe von Speisen und Getränken beachtet werden müssen ?
Mit dem Gastromat der IHK Berlin können sich Gründer ganz einfach und intuitiv durch alle Fragen klicken, die sie bewegen und erhalten entsprechende Antworten.
IHK Gaststättenunterrichtung
Weiterbildung
IHK für Existenzgründer
Auf der Website der INTERHOGA, der Gesellschaft zur Förderung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes mbH, finden Sie umfangreiche Informationen zum Thema "Zuschüsse für Existenzgründungsberatung".