Gemeinsam mit unseren Mandanten erarbeiten unsere Hotelberater im Stadium der Existenzgründung ein nachhaltig tragfähiges Unternehmenskonzept für eine Hotelimmobilie in Form eines Businessplans unter Berücksichtigung der geplanten wirtschaftlichen Entwicklung.
Durch einen strukturierten Übergang können Anfangskonflikte bei der Unternehmensnachfolge bzw. Firmenübergabe eines Hotels vermieden und mit bestehenden Geschäftskontakten sowie Erfahrungstransfers zukunftsorientiert vollzogen werden.
Die Bewertung von Hotelinventar (FF&E, SO&E oder OS&E) wird z.B. im Zusammenhang mit Rechtstreitigkeiten, Kauftransaktionen (Trennung Gebäude- und Inventarkaufpreis) oder Vermieterpfandrechtsklagen benötigt und durch unsere Hotelberater als Inventarbewertung qualifiziert durchgeführt.
Bei der beratenden Begleitung von Vertragsverhandlungen für einen Hotelmietvertrag / Hotelpachtvertrag werden die objektbezogenen wirtschaftlichen Bestandteile festgelegt, variable Vertragsbestandteile identifiziert sowie branchenspezifische Besonderheiten wie Besicherung, Abgrenzung "Dach&Fach" oder "FF&E", Hotel-Pre-Opening-Beratung, Ausstattungsstandards etc. besprochen.
Der erfolgreiche Unternehmensverkauf bzw. Unternehmenskauf einer Hotelimmobilie sind das Ergebnis detaillierter Unternehmens- und Kaufpreisanalysen, professionellen Objektpräsentationen in Kombination mit langjährigen Branchenkontakten.
Unsere qualifizierten und langjährig erfahrenen Hotelberater beherrschen die Ermittlung des Verkehrswerts, Marktwerts und Beleihungswerts sowie der international anerkannten Verfahren zur Wertermittlung von Hotels bzw. Hotelimmobilien.
Bei der Ankaufsprüfung (Hotel Due Diligence Beratung) einer Hotelimmobilie werden kaufpreisrelevante Bestandteile identifiziert, so dass eine Entscheidungsgrundlage für ein Erwerb einer Hotelimmobilie oder der Finanzierungshöhe vorliegt. Unsere Hotelberater begleiten Mandanten während der Ankaufsprüfung in operativen, betriebswirtschaftlichen und baulichen belangen.
In der Höhe des Unternehmenswerts bzw. des Kaufpreises eines Hotels (Wert der Gesellschaft) liegt häufig ein Grund für Differenzen zwischen dem Altinhaber und dem Unternehmensnachfolger. Unsere Hotelsachverständigen kennen die Vielzahl von Methoden der Wertermittlung, die branchenüblich angewandt werden.
Betriebsprüfer haben bei gastgewerblichen Betrieben (z.B. Hotel, Restaurant, Hotelimmobilien o.ä.) häufig keine Schwierigkeiten, Mehrsteuern zu generieren. Unsere Hotelberater unterstützen beratend während der Betriebsprüfung sowie bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt.