Von besonderer Bedeutung für eine qualifizierte Ausbildung unseres Nachwuchses ist die Qualifikation der Ausbilder. Die hohe Qualität von Hotellerie und Gastronomie in Deutschland bürgt dafür, dass Fach-Ausbilder ihr Handwerk beherrschen. Die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation muss seit dem 1. August 2009 wieder durch eine Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO), den so genannten „AdA-Schein“ nachgewiesen werden.

Der Besuch eines Vorbereitungslehrgangs auf die Prüfung bei der IHK wird empfohlen, ist aber nicht zwingend. Vorbereitungslehrgänge können z.B. bei DEHOGA Berlin Seminare besucht oder über das Informationssystem der IHK-Organisation www.wis.ihk.de gefunden werden.

 

 

 

Juliane Schoenau
Leiterin Aus- & Weiterbildung